Online Casinos: Oberverwaltungsgericht lehnt Schufa-Verfahren zur Limiterhöhung ab

Das OVG Sachsen-Anhalt hat ein richtungsweisendes Urteil gefällt.
Sabine Löwenberger
von Sabine Löwenberger am Donnerstag, 19. Dezember 2024

OVG Sachsen-Anhalt stuft Schufa-G-Verfahren zur Erhöhung des Einzahlungslimits in Online-Spielotheken als ungeeignet ein.

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass das Schufa-G-Verfahren nicht geeignet ist, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Glücksspielern zu beurteilen. Die GGL wird nun aufgefordert, zügig neue Verfahren zu etablieren, um den Anforderungen des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV) gerecht zu werden.

OVG Urteil: Bonität nicht gleich wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Das Gericht stellte klar, dass die Schufa lediglich Informationen zur Kreditwürdigkeit liefert, jedoch keine verlässlichen Einblicke in die tatsächliche wirtschaftliche Lage eines Spielers gewährt. Diese sei jedoch essenziell, um das Einzahlungslimit eines Spielers auf über 1.000 Euro zu erhöhen.

Vorgeschrieben sind:

  • Einkommenssteuerbescheide oder vergleichbare Nachweise.
  • Bankauszüge zur Dokumentation der finanziellen Lage.

Selbstauskünfte reichen nicht aus, da sie leicht manipulierbar seien.

Regelungen des GlüStV und Probleme in der Praxis

Laut GlüStV 2021 müssen Glücksspielanbieter verhindern, dass ihre Kunden durch eine Erhöhung der Einzahlungslimits übermäßig belastet werden. Neben den finanziellen Nachweisen ist es ihnen untersagt, für die Möglichkeit der Limit-Erhöhung zu werben. Ein individuelles Verlustlimit von maximal 20 % des zusätzlichen Einsatzlimits ist ebenfalls verpflichtend.

Das Schufa-G-Verfahren öffnete jedoch Schlupflöcher, die die Umgehung dieser Regeln ermöglichten, was das Gericht als systematische Duldung durch die GGL kritisierte.

GGL muss Alternativen entwickeln

Die GGL hat angekündigt, in enger Zusammenarbeit mit Branchenvertretern und Datenschützern neue Ansätze zu entwickeln. Möglichkeiten umfassen:

  • Einsicht in Kontodaten der Spieler.
  • Einsatz anderer Nachweisdokumente zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit.

Datenschutz bleibt ein Knackpunkt

Das Schufa-Verfahren steht aufgrund seiner Datenerhebung schon länger in der Kritik. Datenschützer bemängeln den tiefen Einblick in persönliche Kontodaten und die Speicherung von Anfragen durch Glücksspielanbieter, die sich negativ auf Kreditprofile auswirken könnten.

Die Suche nach neuen Lösungen ist dringend, da der bisherige Ansatz die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt. Die Branche selbst signalisiert Bereitschaft, an zukunftssicheren Verfahren mitzuwirken.

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Bildquelle: MasterTux / Pixabay

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Sabine Löwenberger gehört seit Dezember 2022 zu unserem Redaktionsteam und zu Bonus-und-Freispiele.de. Aber bereits seit 2008 ist sie in der Glücksspiel-Welt als Texterin, Journalistin und Autorin für namhafte Webseiten aktiv. 

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