Die KSA verwarnt drei Lizenznehmer wegen Verstößen bei der Glücksspiel-Werbung und dem Sponsoring.
Die Kansspelautoriteit (KSA), die niederländische Glücksspielbehörde, hat gegen drei ihrer lizenzierten Anbieter Verwarnungen ausgesprochen. Grund dafür sind Verstöße gegen die neu festgelegten Regeln für Glücksspielwerbung und Sponsoring. Seit dem 1. Juli 2024 läuft in den Niederlanden eine Übergangsphase, in der Glücksspielanbieter ihre Sponsoring-Aktivitäten allmählich beenden müssen. Bestimmte Werbemaßnahmen sind bereits komplett untersagt.
Endspurt für Glücksspiel-Sponsoring: Bis Juni 2025 sind Partnerschaften noch erlaubt
Bis zum 30. Juni 2025 haben niederländische Glücksspielanbieter Zeit, ihre bestehenden Sponsorenverträge mit Sportvereinen und Ligen aufrechtzuerhalten. Danach tritt ein absolutes Werbeverbot in Kraft, und ab dem 1. Juli 2025 dürfen keine Logos oder Hinweise auf Glücksspielanbieter im Sport oder in den Medien mehr zu sehen sein.
In den Niederlanden gelten für Glücksspiel-Werbung selbst bei laufenden Partnerschaften strenge Auflagen. Die KSA hat nun bei drei Anbietern festgestellt, dass diese Regeln nicht eingehalten wurden.
Im ersten Fall handelt es sich um einen Anbieter, der eine Partnerschaft mit dem Veranstalter eines nationalen Events hatte. Nach Ende des Events und der Sponsoring-Vereinbarung war das Logo des Glücksspielunternehmens jedoch weiterhin auf den Werbematerialien des Organisators zu sehen – eine Praxis, die seit dem 1. Juli 2024 explizit verboten ist.
Werbung in Sichtweite Minderjähriger
Der zweite Fall betrifft einen weiteren Glücksspielanbieter, der durch sein Sponsoring bei einem Sportevent ebenfalls gerügt wurde. Trotz erlaubter Anzeigen vor Ort hatten zuvor jedoch auch Minderjährige an einer Veranstaltung am gleichen Ort teilgenommen und kamen so in Kontakt mit der Glücksspielwerbung, was gegen die Vorschriften verstößt.
Ein weiterer Lizenznehmer sei von der KSA ermahnt worden, da auch er über seine Sponsoring-Partnerschaft Minderjährige erreicht habe. In diesem Fall gehe es um das Trikot-Sponsoring, bei dem das Logo des Anbieters auch auf Fan-Trikots für Kinder abgebildet gewesen sei.
Diese Kinder-Shirts mit Glücksspiel-Logo seien in einem Online-Shop erhältlich gewesen. Dies stelle eine klare Missachtung des Jugendschutzes im Zusammenhang mit Glücksspiel-Sponsoring dar.
KSA erklärt: Verantwortung liegt bei den Anbietern
Die Glücksspielbehörde KSA stellt klar, dass die Verantwortung für regelkonforme Werbung und Sponsoring-Aktivitäten allein bei den Glücksspielunternehmen liegt, nicht bei deren Partnern. Die Anbieter müssen also sicherstellen, dass auch die gesponserten Organisationen die Richtlinien einhalten.
Aufgrund der festgestellten Verstöße erinnert die KSA daher alle Lizenznehmer erneut an die aktuelle Rechtslage. Wiederholte Verstöße würden künftig strenger geahndet und nicht mehr mit einer Verwarnung, so die KSA.