Freiheitsstrafen und Rückzahlungen: Betreiber von Antepay verurteilt.
Das Zürcher Bezirksgericht hat die Betreiber der illegalen Glücksspiel-Bezahlkarte Antepay zu Freiheitsstrafen und hohen Rückzahlungen verurteilt. Die vier Männer stehen wegen Geldwäsche und Verstößen gegen das Geldspielgesetz vor Gericht. Über Jahre hinweg wurde Antepay genutzt, um Gelder anonym auf illegale Glücksspielseiten zu transferieren.
Millionengeschäft mit Antepay: 324 Millionen Franken umgesetzt
Antepay, eingeführt 2019 in der Schweiz, basierte auf einem Prepaid-System, das vor allem für illegale Glücksspieltransaktionen genutzt wurde. Käufer der Karte konnten einen Code aufrubbeln und damit anonym Einzahlungen auf Online-Casinos tätigen, die ohne Lizenz operierten.
Die Betreiber der Karte erhielten für jede Einzahlung eine Provision von den Glücksspielplattformen. Das Zürcher Bezirksgericht stellte fest, dass die vier Männer Einnahmen in Höhe von 324 Millionen Schweizer Franken generiert haben. Ein beträchtlicher Teil, 171 Millionen Franken, sei direkt in ihren Privatbesitz übergegangen.
Mit diesem Geld finanzierten die Verurteilten unter anderem Immobilien in der Türkei sowie Luxusautos und Schmuck. Die Rückzahlung dieser 171 Millionen Franken wurde gerichtlich angeordnet, wobei bereits ein Teilbetrag durch die Verwertung beschlagnahmter Vermögensgegenstände gedeckt wurde.
Alle verurteilten geständig
Das Zürcher Bezirksgericht hat Freiheitsstrafen zwischen zwei und vier Jahren gegen die vier Betreiber der Antepay-Karte verhängt. Obwohl diese Strafen vergleichsweise milde erscheinen, betonte der Richter, dass sie am oberen Ende des gesetzlichen Rahmens liegen. Bei Verstößen gegen das Geldspielgesetz sind maximal fünf Jahre Haft möglich.
Von den verhängten Strafen haben die Angeklagten bereits 15 Monate im vorzeitigen Strafvollzug verbüßt. Ihre Geständnisse ermöglichten es, das Verfahren abzukürzen. Allerdings kam es zu einem Zwischenfall: Der für die technische Umsetzung verantwortliche Mit-Betreiber widerrief kurzfristig seine Aussage.
Daraufhin stellte der Staatsanwalt klar, dass er andernfalls umgehend wieder in Untersuchungshaft genommen werde. Dieser Schritt führte dazu, dass der Angeklagte sein Geständnis erneuerte. Sein Verteidiger kündigte jedoch an, den Staatsanwalt wegen dieser Drohung anzuzeigen. Ob die Anzeige Folgen haben wird, bleibt offen.
Ein peinlicher Rückschlag für den FC Zürich
Der Skandal um Antepay hat auch den FC Zürich in die Schlagzeilen gebracht. 2019, nach drei Jahren ohne bedeutenden Sponsor, präsentierte der Verein den Zahlungsdienstleister als neuen Hauptsponsor. Zwei Saisons zierte dessen Logo die Spielertrikots, bis die Verbindungen von Antepay zu illegalen Glücksspielaktivitäten ans Licht kamen.
Im Rückblick äußerte sich der Präsident des FC Zürich enttäuscht über die Wahl des Sponsors und nannte die Situation „ärgerlich”. Die Überprüfung des Unternehmens sei vollständig an externe Partner ausgelagert worden, was letztlich dazu führte, dass der Club die dubiosen Verbindungen nicht bemerkte. Rechtliche Konsequenzen hat der FC Zürich aber nicht zu befürchten.
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